Frühjahrsputz!


Wir frischen Ihre Wohnung oder Ihr Haus nach dem Winterschlaf wieder auf. Ob Innenanstrich oder Bodenaufbereitung wie Parkett abschleifen. Wir sind der richtige Partner für Sie für Parkett und Maler-Arbeiten.

Und das Beste: Privatpersonen können im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung bis zu 20 % von der in der Rechnung ausgewiesenen Bruttolohnkosten (Handwerkerleistungen) geltend machen. Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an den Ihren Steuerberater