Wir frischen Ihre Wohnung oder Ihr Haus vor oder nach dem Winterschlaf wieder auf. Ob Innenanstrich oder Bodenaufbereitung wie Parkett abschleifen. Wir sind der richtige Partner für Sie für Parkett und Maler-Arbeiten.
Und das Beste: Privatpersonen können im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung bis zu 20 % von der in der Rechnung ausgewiesenen Bruttolohnkosten (Handwerkerleistungen) geltend machen. Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an den Ihren Steuerberater